Schüler*innen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen brauchen Fahrdienst!
Schüler*innen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen brauchen Fahrdienst!
Warum ist diese Petition wichtig?
Schüler*innen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen brauchen Fahrdienst! - Änderung der Schülerfahrtkostenverordnung
Schüler*innen mit Behinderung/chronischen Erkrankungen haben in Nordrhein-Westfalen das Recht auf inklusive Bildung. Doch Inklusion scheitert oft daran, dass es zur allgemeinen Schule keinen Fahrdienst gibt. Zur nächstgelegenen Förderschule wird Schüler*innen mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderungen oder chronisch Erkrankten der Fahrdienst angeboten. Zur inklusiven Schule sollen die Eltern fahren: zwei Mal täglich, 10 Jahre oder länger.
Grund dafür ist die Schülerfahrtkostenverordnung des Landes. Sie verpflichtet Eltern generell, für den Schulweg ihrer Kinder selbst zu sorgen. Damit berücksichtigt die Verordnung nicht die Lebensbedingungen von Familien mit Kindern mit Behinderung. Denn im Gegensatz zu allen anderen Schüler*innen können viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung während der gesamten Schulzeit den Weg nicht allein bewältigen. Den Eltern die tägliche Fahrt zur Schule aufzubürden, bedeutet eine gravierende Benachteiligung gegenüber allen anderen Familien, auch gegenüber den Familien von Förderschüler*innen.
Bislang haben einzelne Kommunen wie zum Beispiel die Stadt Köln die Vorschriften kulanter ausgelegt, um den Schüler*innen mit Behinderung/chronischer Erkrankung inklusive Bildung zu ermöglichen. Doch jetzt hat auch die Stadt Köln begonnen, den Fahrdienst zu den inklusiven Schulen zusammen zu streichen. Dies betrifft selbst Schüler*innen mit hohen Pflegebedarfen, mit alleinerziehenden und zum Teil Vollzeit berufstätigen Eltern.
Wir fordern
die Landesregierung NRW auf, die Schülerfahrtkostenverordnung zu ändern. Schüler*innen, die wegen ihrer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung auf Dauer den Schulweg nicht allein bewältigen können, müssen Anspruch auf einen Fahrdienst zur Schule haben.
Dies gilt umso mehr, als das Ministerium für Schule und Bildung angekündigt hat, die Zahl der inklusiv arbeitenden Schulen zu bündeln, also zu reduzieren. Das Recht auf inklusive Bildung bleibt ein leeres Versprechen, wenn Schüler*innen mit Behinderung/chronischer Erkrankung die Schule nicht erreichen können.
Wir fordern die Stadt Köln auf, bis zur Änderung der Schülerfahrtkostenverordnung des Landes zur alten, Inklusion fördernden Genehmigungspraxis zurück zu kehren.