Der Wolf gehört zu Österreich

Der Wolf gehört zu Österreich

Startdatum
2. September 2018
Petition an
Bundesministerin Elisabeth Köstinger -Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und an 2 mehr
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Brigitte Sommer

Menschen für Wölfe ist ein Filmprojekt und eine vereins- und länderübergreifende Initiative, bei der jede/r mitmachen kann und die für den Wolf Partei ergreift.  www.menschen-fuer-woelfe.com - Ich bin Co-Produzentin des Films und ich möchte mich auch für die Wölfe in Österreich stark machen. 

Seit 26 Jahren ist der Wolf europaweit unter den höchsten Schutzstatus gestellt. Die Berner Konvention wurde sogar schon 1979 verabschiedet. Das Ziel ist es, dass der Wolf wieder zurückkehren kann und sich ungestört vermehren soll. Eine Lobby aus Bauernverbänden, der Jägerschaft sowie Politik versucht seit Jahren, den Eindruck zu erwecken, als sei der Wolf ein unerwünschter Einwanderer. Die Medien schrecken nicht vor einseitiger Berichterstattung und Fake-News zurück. Nun sollen Wölfe sogar abgeschossen werden dürfen. Dabei leben erst wenige Tiere in Österreich. 

Die Mehrheit in Österreich heisst sogar den Wolf willkommen. Zeigen wir der Lobby, dass die Wünsche der Mehrheit von den Politikern, Lobbyisten und Medien endlich akzeptiert werden müssen.  

4. Rechtsgrundlagen: 4.1. Internationale Abkommen Der Wolf ist in Anhang II der Berner Konvention als streng geschützte Tierart angeführt. Der Handel wird geregelt im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of the Wild Fauna and Flora; Anhang II) und in der   Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier‐  und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 407/2009 der Kommission vom 14. März 2009; Anhang A). 4.2. Europarechtliche Bestimmungen Der Wolf ist in Anhang II der Fauna‐Flora‐Habitat‐Richtlinie 92/43/EWG als prioritäre Art aufgelistet und in Anhang IV der FFH‐Richtlinie als streng zu schützende Art angeführt.   4.3. Landesgesetze (Jagdrecht, Naturschutzrecht, Artenschutzverordnung) Jagd und Naturschutz fallen in Österreich in die Kompetenz der Bundesländer. Die internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Wölfe wurden in Landesjagd‐  bzw. Landesnaturschutzgesetze übernommen. Mit der Umsetzung entsprechender Regelungen sind Landesregierungen, Bezirksver‐ waltungsbehörden oder Jägerschaften betraut.

Auch Österreich hat sich dazu verpflichtet, den Wolf zu schützen. Ein Zuwiderhandeln könnte ein Verfahren der EU auslösen. Hier könnten hohe Strafen auf Österreich zukommen. 

Statt Wölfe abzuschießen sollte man lieber über geeignete Schutzmaßnahmen, wie spezielle Zäune mit Strom nachdenken. Es gibt z. B. auch Herdenschutzhunde, die nicht aggressiv auf Touristen reagieren und mit deren Hilfe man auch unzugängliche Gebiete schützen kann. In der Schweiz haben sich die Schäfer zusammengetan und einen Hirten angestellt, der immer bei den Schafen war. Das Ergebnis: Keine Risse mehr im Calanda-Gebiet. Dies ist auch auf Österreich übertragbar.

Hier noch der Link zum Österreichischen Managementplan. 

http://www.bundesforste.at/fileadmin/jagd/2012_12_MP-Wolf_Oe_final.pdf

Herzliche Grüße

Brigitte Sommer

www.menschen-fuer-woelfe.com 

 

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Entscheidungsträger*innen

  • EU-Parlament
  • Bundesministerin Elisabeth Köstinger -Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
  • Koordinierungsstelle für den Braunbären, Luchs und Wolf (KOST)