Kreisverkehre (auch an der sog. 5-fach-Kreuzung) für Ravensburg u​.​a. (siehe Text)

Kreisverkehre (auch an der sog. 5-fach-Kreuzung) für Ravensburg u​.​a. (siehe Text)

Startdatum
27. April 2018
935 Unterschriften:Nächstes Ziel: 1.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Stefan Weinert

DIE PETITION ENTHÄLT FOLGENDE PUNKTE

° Kein generelles Tempo 30 auf Ravensburgs Straßen    -  erreicht !

° Kein Flüsterasphalt  - kein Lärmoptimierter Asphalt (LOA)

° Einführung von Kreisverkehren an den Hauptknotenpunkten   und an der   sogenannten 5-fach Kreuzung Frauen/Friedhof/Schliererstraße/Wassertreter

WIR, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, halten ein generelles Tempolimit auf Ravensburgs Hauptverkehrsstraßen von 30 km/h - so, wie im unten stehenden Artikel der "Schwäbischen" beschrieben - für die Lösung der Ravensburger Verkehrsprobleme für absolut kontraproduktiv und auch nicht abträglich.

Die eigentliche Lösung für Ravensburgs Verkehrsproblem (solange der Molldietetunnel noch nicht geplant, gebohrt und fertig gestellt ist) sind die Planung und Implementierung (Umsetzung) von Kreisverkehren an Ravensburgs innerstädtischen Verkehrsknotenpunkten und an der ho hgefährlichen und so genannten 5-fach-Kreuzung in Höhe des städtischen Friedhofs, an der es weder Ampeln, noch eine vernünftige schilderregelung gibt. . Hamburg macht es in Sachen "Kreisverkehr" vor, andere Städte ziehen nach. Auch für Radfahrer und Fußgänger sind Kreisel kein Hindernis und sie sind möglich.

Sowohl die Lärmbelästigung, als auch die hohen Abgaswerte, werden durch ampelfreie „Strassenzusammenführungen“ (= Kreisel) am effizientesten bekämpft und sind erheblich unanfälliger für Verkehrsunfälle (4 statt 32 Gefahrenpunkte).  

Zwar hat die Ravensburger Stadtverwaltung - wie auch von uns gefordert - inzwischen von dem beabsichtigten Tempolimit 30 Abstand genommen und will stattdessen alle Hauptverkehrsstraßen mit dem "lärmoptimierten Asphalt" (LOA) belegen, doch wird dieser den Lärm um nur maximal 3 dB (A) mindern, nicht aber die hohen NO-Werte (Beibehaltung des Status Quo). Deshalb fordern wir,  an den entscheidenden Knotenpunkten die Abschaffung der Ampelkreuzungen und stattdessen dort die Installierungen und Implementierung von Kreisverkehren. *) und/oder die Verkehrsumlenkung *) über Jahn- und Georgstrasse, wie unten beschrieben.

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ZU dem Gegenargument der Ravensburger Stadtverwaltung

In dem Bericht der "Schwäbischen Zeitung" heißt es: "Warum man denn keinen Kreisverkehr gebaut habe? Weil der ab einer Belastung von 20 000 Fahrzeugen kollabiert, eine moderne, leistungsfähige Ampelanlage aber nicht." - Woher nimmt der Fachmann die 20.000 als die kritische Zahl? In NRW mit einem wesentlich dichteren Straßennetz und  auch dichterem Verkehr liegt der Erfahrungswert bei 25.000, die ein Kreisel  vertragen kann, ohne zu kollabieren. "Der Kreisverkehr ist ein seltsam liberales Gebilde; alles Autoritäre von Ampelanlagen ist ihm fremd. Frankreichurlauber kommen regelmäßig ins Schwärmen, denn im Kreisel regelt sich alles wie von selbst. Solange sich nicht mehr als 25.000 Autos pro Tag hindurchschlängeln, sagt die Wissenschaft. Andernfalls droht das System zu kollabieren. Im besten Fall aber ist im Kreisel alles im Fluss." (https://rp-online.de/kultur/kunst-im-kreisverkehr-die-quadratur-des-kreisels_aid-23418177

Genau davon rede ich seit 18 Monaten und habe es selbst in Frankreich so entspannend erlebt (2016 mit Freund Markus M.). Aber weder im Ravensburger Rathaus noch in der Olgastrasse ( Referat 47.3 - Straßenbau Süd RPT) will man davon etwas wissen. Sollte aber Herr Rosinski mit seiner Prognose von 20.000  Fahrzeugen pro Tag (06:00 bis 20:00 Uhr) = 240 Fahrzeuge/Minute Recht behalten, wird dies eine Ampelanlage (wer steuert die eigentlich und zu welchem Preis?) NIEMALS unchaotisch kompensieren können: Staus, Generve, Hupen, Zeitverlust, Abgase plus, Stromverbrauch, Kosten für Steuerungsanlage plus Personal. Ravensburg hat die Zeichen der Zeit  immer noch nicht verstanden. 

Weitere Informationen

*) Es wäre wesentlich effektiver und effizienter, wenn z.B. für die Verkehrsader "Ziegel-, Karl-, Schussen-, Garten- und Wilhelmstrasse" (also vom Untertor bis Obertor) an den entsprechenden Knoten jeweils ein Kreisverkehr eingeführt wird. Die Vorteile sind eigentlich nicht zu übersehen: Der Verkehr verlangsamt sich automatisch, ist aber gleichbleibend flüssig. "Stopp und Go" werden zur Ausnahme. Empirisch erwiesen ist, dass Kreisverkehre wesentlich weniger Unfälle verursachen, als Kreuzungen mit vielen Ampeln. Desweiteren wäre eine weitere Möglichkeit, die Innenstadt von Lärm und NO zu entlasten, die Umlenkung des Verkehrs (in beide Richtungen) über die Tangente Jahn/Georgstrasse.

Der teure (190.000 Euro) Verkehrslenkungscomputer und sein Bedienungspersonal (80.000 Euro im Jahr) werden obsolet und der  Lärm mindernde, offenporige (die Poren verschlucken den Lärm) Flüsterstraßenbelag oder auch der o.g. LOA sind sehr kostenaufwändig. Der Flüsterasphalt muss regelmäßig gereinigt werden. Das verursacht Staus. Flüsterasphalt muss zudem alle zehn Jahre erneuert werden, während der normale Asphalt 15-20 Jahre hält. Bei Temperaturen unter Null, kommt es zu erhöhter Glättegefahr, weil das Wasser nicht mehr richtig abfließt und sich ein gefährlicher Eisfilm auf der Fahrbahn bilden kann. Wie schon erwähnt, mindert der LOA den Lärm um max. 3 db(A) und ist übrigens für LKW (und Busse?) nicht geeignet.  Wir fragen, was sind das eigentlich für Gutachter, die von der Stadtverwaltung berufen werden? Und wieso weist ein Baubürgermeister die Öffentlichkeit nicht auf die vielen Nachteile von Flüsterasphalt bzw. die fehlende Effektivität von LOA hin?

Als engagierter, hilfsbereiter aber auch kritischer Bürger der Stadt Ravensburg, bitte ich die Verantwortlichen, von dem LOA 5D in Ravensburg abzusehen und zügig die Kreisverkehre zu planen und zu verwirklichen. Ich appelliere in dieser Sache auch an die im Ravensburger Gemeinderat vertretenen Fraktionen der Parteien und Wählerlisten, sich entsprechend zu positionieren.

Hier noch ausführlichere Infos zu den Kreiseln. Natürlich habe auch ich mich mit der Problematik, den Herausforderungen und den Dilemmata hinsichtlich Fußgänger, Fahrradfahrer, LKW, Busse beschäftigt - nicht erst seit heute, aber heute noch einmal intensiver. Der Brautwiesenplatz in Görlitz (1899) gilt als ältester deutscher Kreisverkehr. Kreisel gab es schon am Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts. Prägnante Beispiele sind der Columbus Circle in New York (1904) und der Platz des Arc de Triomphe in Paris (1907). Frankreich besitzt mit 20.000 Kreiseln etwa die Hälfte aller weltweit gebauten Kreisverkehre. (Ich habe es 2016 selbst wohltuend erlebt, als ich quer durch Frankreich nach Portugal gefahren bin). Großer Vorteil ist ein besserer Verkehrsfluss sowie eine größere Verkehrssicherheit durch ein gleichmäßiges Tempo der Fahrzeuge. Kein dauerndes Anhalten, Anfahren, eben kein Stopp and Go = weniger Lärm, weniger NOx.

LKW durch Ravensburgs Innenstadt wird es auch die kommenden 15 Jahre noch geben. Und selbst nach Fertigstellung eines M-Tunnels, werden auch weiterhin darüber hinaus Busse von A nach B durch RV fahren müssen. In der Tat würde da der so genannte "kleine Kreisel, oder Minikreisel" nicht ausreichen, wenn es dafür nicht auch eine Lösung gäbe. Die gibt es (s.u.). Wo ein Wille ist, wird auch Kreativität und/oder Platz vorhanden sein.

Ein Kreisverkehr darf nur angeordnet werden, wenn die Mittelinsel von der Kreisfahrbahn abgegrenzt ist. Dies gilt auch, wenn die Insel wegen des geringen Durchmessers des Kreisverkehrs von großen Fahrzeugen überfahren werden muss (Anmerkung: das ist also möglich!). Zeichen 295 als innere Fahrbahnbegrenzung ist in Form eines Breitstrichs auszuführen. VwV-STVO zu Verkehrszeichen 215 "Hinweis auf Kreisverkehr."
Anmerkung: So genannte "Minikreisverkehre" haben einen Durchmesser zwischen 13 und 22 Metern. Da die Kreisinsel von großen Lastwagen oder Bussen wegen deren zu großem Wendekreis nicht umfahren werden kann, muss diese überfahrbar gestaltet sein. In der Regel ist sie aufgepflastert und von einem Niederbord eingefasst oder in Ausnahmefällen nur abmarkiert. Sie sind dazu gedacht, inner Orts und im Bestand an geeigneten Plätzen bestehende Vorfahrtsregelungen oder Lichtsignalanlagen zu ersetzen.

Was die Fußgänger im Straßenverkehr (Fahrradfahrer sind hier Verkehrsteilenehmer, wie auch alle anderen motorisierten Teilnehmer *)) anbetrifft, gibt es zunächst Vorschriften unserer StVO (z.B. §§ 25 Abs. 3 und 8 Abs.1, Satz 1). Ich stimme Ihnen zu, dass Fußgänger sich sicher fühlen wollen und dies durch Ampelregelung am besten der Fall wäre. Aber seit Einführung des "Zebrastreifens" in Deutschland (1952 Berlin) und Überwindung von anfänglichen Schwierigkeiten in den 1950er und 60er Jahren, kommt dieser seit 1964 einer "Ampel auf Grün" für Fußgänger gleich. Zudem heißt es in den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001): "Die Sicherheit von Fußgängerüberwegen (FGÜ) kann durch ergänzende bauliche Maßnahmen oder verkehrsrechtliche Anordnungen verbessert werden. Derartige Kombinationen empfehlen sich insbesondere, wenn vorrangig Kinder oder ältere oder behinderte Menschen beim Überqueren einer Straße geschützt werden müssen.

*) Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241)... VwV-STVO zu "Verkehrszeichen 215" (Hinweis auf Kreisverkehr)

Konkret: (Quelle: Anwalt.de)
A) Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt (§ 8 Absatz 1a Satz 1 StVO), wenn bei der Einfahrt in den Kreisverkehr die Schilder „Kreisverkehr“ und „Vorfahrt gewähren“ installiert sind. Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden (§ 8 Absatz 1a Satz 2 StVO), unmittelbar vor dem Verlassen des Kreisverkehrs muss rechts geblinkt werden (§ 9 Absatz 1a Satz 1 StVO). Weiterhin verboten im Kreisel ist das Halten (außer verkehrsbedingt), das Rückwärtsfahren, „Extra-Runden“ drehen und natürlich, entgegen der Fahrtrichtung unterwegs zu sein.
B) Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist weiterhin besonders auf Fußgänger und Radfahrer zu achten. Die Fußgänger haben hier Vorfahrt, auch wenn sie sich entgegen der Fahrtrichtung bewegen. Im Prinzip ist es so, dass das Fahrzeug aus dem Kreisverkehr abbiegt (den Blinker setzen muss) und sich der Fußgänger weiter in der früheren Fahrtrichtung bewegt. Ist der Kreisverkehr mit einem Zebrastreifen für die Fußgänger versehen, so ist die Vorfahrtsverletzung gegenüber dem Fußgänger sogar recht teuer. Hierfür gibt es einen Punkt ins Flensburg und ein Bußgeld von mindesten 80,00 €. Das gilt natürlich auch für normale Zebrastreifen. Das Vorfahrtsrecht für Fußgänger geht hier sehr weit. Besser ist es, lieber einmal mehr anzuhalten.

Was die sogenannten "Zebrastreifen" anbetrifft (also Fußgängerüberwege, die nicht durch Ampelanlagen geregelt sind), ist auf § 26 StVO zu achten: (1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen (Anm.: Rollis, KBZO), welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten."

Außerdem ist zu bedenken, was die VwV-StVO zu § 26 Fußgängerüberwege sagt: "Fußgängerüberwege dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaften und nicht auf Straßen angelegt werden, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Die Anlage von Fußgängerüberwegen kommt in der Regel nur in Frage, wenn auf beiden Straßenseiten Gehwege vorhanden sind. Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden, wenn nicht mehr als ein Fahrstreifen je Richtung überquert werden muss. Dies gilt nicht an Kreuzungen und Einmündungen in den Straßen mit Wartepflicht." *)

*)Sind aus anderen Gründen Missverständnisse über die Vorfahrt zu befürchten, so muss die Wartepflicht entweder besonders deutlich gemacht werden (z. B. durch Markierung, mehrfach wiederholte Beschilderung), oder es sind Lichtzeichenanlagen anzubringen. Erforderlichenfalls sind bei der Straßenbaubehörde bauliche Maßnahmen anzuregen. (§ 8 12c VwV-StVO)

Ravensburg, 27. April 2018 / 13. Juni 2019

Stefan Weinert, Ravensburg  

 

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Die "Schwäbische Zeitung" (Redaktion Ravensburg) berichtet heute, am 27. April 2018, unter der Überschrift "In Ravensburg gilt bald Tempo 30, folgendes:

Auf Ravensburgs Hauptverkehrsstraßen gilt bald Tag und Nacht Tempo 30. Das sieht die zweite Stufe des Lärmaktionsplans für die Stadt vor. Bis Ende des Jahres soll der notwendige Beschluss des Gemeinderates stehen. Mehrere tausend Anwohner sollen so vor nachgewiesen krank machendem Krach geschützt werden. „Wir sprechen hier von dringend notwendigem Gesundheitsschutz und von Gefahrenabwehr“, sagt Ravensburgs Baubürgermeister Dirk Bastin. - Generell 30 Kilometer in der Stunde als Höchstgeschwindigkeit wird voraussichtlich 2019 vor allem dort eingeführt, wo es bislang diese Regel schon zwischen 22 und 6 Uhr gab: In der Wangener Straße, der Leonhard- und Wilhelmstraße sowie in der Schussenstraße. -Umgestellt auf die 24-Stunden-Regelung wird auch auf der Georgstraße, der Karlstraße, der nördlichen Olgastraße, Ziegelstraße, Seestraße, auf der Garten- und der Jahnstraße. Neu dazu kommt der nördliche Teil der Hindenburgstraße. - Tempo 30 auch in Bavendorf und Dürnast - Die zweite Stufe des Lärmaktionsplan sieht zudem vor, dass künftig nachts in den Ortsdurchfahrten von Bavendorf und Dürnast Tempo 30 gilt. Und schließlich sollen die mehrfach wechselnden Vorschriften zwischen Knollengraben und Wangener Straße - ein Dauer-Aufregerthema seit der Einführung von Stufe eins im Jahr 2011 - „homogenisiert“ werden: Hier darf dann durchgängig 50 gefahren werden - und zwar ganztags. - Flüsterasphalt soll Krach minimieren . . . 

 

 

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