Protest gegen die Ungleichbehandlung von Musikerziehung im neuen Lehrerdienstrecht!
Protest gegen die Ungleichbehandlung von Musikerziehung im neuen Lehrerdienstrecht!
Warum ist diese Petition wichtig?
Im neuen Lehrerdienstrecht (Dienstrechts-Novelle 2013 - Pädagogischer Dienst) wird Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst, die in der Sekundarstufe 2 in Unterrichtsgegenständen verwendet werden, die gemäß BLVG in die Lehrverpflichtungsgruppe III eingereiht sind, eine Fächervergütung B gewährt. Diese wird in einer Broschüre des Ministeriums mit folgenden Worten beworben: "Attraktive Zulagen für arbeitsintensive Fächer", "Faire und leistungsorientierte Bezahlung".
Durch die Festlegung, dass die Fächervergütung B ausschließlich Unterrichtsgegenständen der Lehrverpflichtungsgruppe III gewährt werden soll, werden Musikerzieher/innen auch im neuen Dienstrecht signifikant benachteiligt. Kolleg/innen, die Fächer, wie Geographie und Wirtschaftskunde, Geschichte und Politische Bildung, Chemie etc. in der Oberstufe unterrichten, bekommen zusätzlich eine Vergütung, Musiklehrer/innen, die in der Oberstufe unterrichten, bekommen diese Vergütung nicht!
Diese ungleiche, durch nichts zu rechtfertigende Behandlung ist in einem Rechtsstaat nicht zu tolerieren. Die Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich (AGMÖ) fordert daher den Gesetzgeber auf, diese Diskriminierung zu beseitigen und unterstützt damit eine Initiative der ARGE Musik/Instrumentalmusik.
Entscheidungsträger*innen
- Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann
- BMBWF