Neue Verordnung (NiSV) - Einschränkung der Berufsfreiheit und Verbraucherentscheidung

Neue Verordnung (NiSV) - Einschränkung der Berufsfreiheit und Verbraucherentscheidung

Startdatum
11. Oktober 2018
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Warum ist diese Petition wichtig?

Laser-Tattooentfernungen sind zukünftig nur noch Fachärzten gestattet, hieß es noch vor kurzem in vielen Medien.
Hinter dieser Meldung verbergen sich allerdings eine Reihe weiterer Laser- Ultraschall und Gerätebehandlungen der Kosmetikbranche, die unter einen Facharzt-Vorbehalt gestellt werden sollen. Dies ist ein massiver Eingriff in die Freiheit des Verbrauchers, sich seinen Kosmetik Behandler frei aussuchen zu können.

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Unsere Forderungen
Wir fordern von den Verantwortlichen:

  • dass der Bundesrat am 19.10.2018 der NiSV Artikel 4 nicht zustimmt,
  • den Artikel 4 aus der Strahlenschutzverordnung vorerst zu streichen,
  • den Artikel 4 der Verordnung dahingehend zu ändern, dass alle Anwender           apparativer Kosmetik einen bundeseinheitlichen Fachkundenachweis erbringen,
  • die Berufsverbände und Organisationen der Kosmetiker und Geräteanwender zu     ermächtigen, einen Rahmenlehrplan für apparative Kosmetik zu erarbeiten,
  • die Verantwortung für die Fachkunde- und Sachkundeprüfung akkreditierten Akademien zu übertragen
  • ein System zu etablieren, dass unerwünschte Nebenwirkungen bundeseinheitlich erfasst,
  • ein Geräteregister für die apparative Kosmetik zu erstellen,
  • akkreditierte Auditoren unter die Kontrolle der Berufsverbände zu stellen, um die Einhaltung der Maßnahmen zu überwachen.

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Begründung:

Keine freie Wahl des Behandlers mehr:
Bislang konnten Verbraucher frei wählen, ob sie eine kosmetische/ ästhetische (also gewerbliche und nicht-medizinische) Gerätebehandlung in einer Arztpraxis oder in einem Kosmetik- oder Tattoo-Studio durchführen lassen möchten.
Zukünftig sollen nach Vorstellungen des Gesetzgebers nur noch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder plastische Chirurgen eine Vielzahl von bislang gewerblichen Geräteanwendungen an der Haut der Bürger durchführen dürfen. Diese Fachärzte werden von den Behörden also quasi zum akademischen Kosmetiker herabgesetzt. Dadurch werden die Kosten für dieselben Behandlungen immens steigen, nicht aber besser werden. Im Gegenteil!

Behandlungsverbot trifft viele Frauen:
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Beruf des Kosmetikers ein typischer Frauenberuf ist. Durch die flexible Arbeitszeit ist es einer der wenigen Berufe, die gleichzeitig Familie und Kindererziehung zulassen. Deshalb trifft man auch besonders häufig alleinerziehende Mütter unter den Kosmetikerinnen an. Durch die Überarbeitung der Verordnung entstehen Zukunftsängste und Unverständnis, warum die Berufsgruppe mit den zufriedensten Kunden und wenigsten Behandlungsfehlern von einem Behandlungsverbot bedroht wird.

Benachteiligung von Migranten:
Der Beruf des Kosmetikers zieht auch viele Migranten an, die in diesem Berufsfeld besonders häufig anzutreffen sind und durch die Verordnung in ihrer Existenz bedroht werden.

Umgedeutete Umfrageergebnisse
Eine Umfrage des Markforschungsinstituts aproxima unter Anwendern und Nutzern zeigt, dass die auftretenden Nebenwirkungen bei kosmetischen Gerätebehandlungen in den Arztpraxen deutlich höher sind als die in zahlreich befragten Kosmetikinstituten.
Ebenfalls wurde durch die Umfrage deutlich dokumentiert, dass Kunden der Kosmetikinstitute mit den Behandlungsergebnissen und der umfangreicheren Beratung insgesamt zufriedener waren als in den befragten Arztpraxen. Die mehrfach wiederholte Bemerkung, dass die Umfrage wegen der zu geringen Fallzahlen für einige spezielle Behandlungsformen nicht repräsentativ sei, hinterlässt beim aufmerksamen Leser das ungute Gefühl, dass die Behörden den Verbraucherschutz nicht wirklich im Fokus hatten.

Überforderung des Gesundheitssystems
Ein Schildbürgerstreich – müsste man meinen – angesichts der heute schon aktuellen Problematik als gesetzlich versicherter Kassenpatient einen zeitnahen Untersuchungstermin beim Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten zu bekommen. Wenn ab dem 01.04.2019 alle Kosmetik-Kunden mit ihren bereits fortlaufenden Weiterbehandlungen zum Dermatologen gehen müssen, weil den Kosmetikern und Tätowierern Laser- und Ultraschallbehandlungen verboten werden sollen (z. B. die Tattooentfernung, um nur ein Behandlungsbeispiel zu nennen), steht der größte Verlierer des überarbeiteten Strahlenschutzrechts bereits fest – „der Patient“. Wenn erstmal hunderttausende ehemalige Kunden der Kosmetikstudios die Facharztpraxen mit nichtmedizinischen Behandlungen beschäftigen, ist es zu spät. Die wenigen Dermatologen in Deutschland sind diesem Ansturm kaum gewachsen. Ärzte, so unser Vorwurf an die Behörden und Ministerien, lassen sich nicht einfach vermehren. Die von den Ministerien und Derma-Verbänden verwendeten Argumente für die Entscheidung eines Facharztvorbehaltes bei diversen Geräteanwendungen sind nicht nur falsch, sondern auf Basis der aproxima-Studie einfach fadenscheinig umgemünzt, um sich kosmetisch-ästhetische (gewerbliche) Gerätebehandlungen exklusiv zu sichern.

Behandlungsfehler der Ärzte werden den Kosmetikern angelastet:
Ohne irgendeine Not will eine Behörde etwas regulieren, was sich seit Jahrzehnten gut eingespielt hat! Nicht hinnehmbar ist, dass die Berufsgruppe der Kosmetiker durch umgewidmete Umfrage-Ergebnisse für die Behandlungsfehler der Ärzte verantwortlich gemacht werden. Fachkunde ist wichtig, deshalb muss ausnahmslos jeder, der apparative Kosmetik betreibt, die Fachkunde nachweisen.

Zahlen sind nicht repräsentativ:
Die aproxima-Studie fördert noch ein anderes interessantes Detail zu Tage. An vielen Stellen der Umfrage werden die zu geringen Fallzahlen mit bleibenden Nebenwirkungen berichtet, die es unmöglich machen, die Ergebnisse als repräsentativ zu bezeichnen. Dass auf Basis einer Fallzahl von 8(!) deutschlandweit millionenfach durchgeführten Tattooentfernungen, die mit Nebenwirkungen verlaufen sind, ein Behandlungsverbot für Nicht-Mediziner verordnet wird, lässt an der Urteilsfähigkeit des Bundesministeriums zweifeln.

Tätowierer sind nicht befragt worden:
Der Berufszweig, der gerade im Bereich Haut, Tattoo und Pigment und der hiermit mittlerweile einhergehenden Laser-Tattooentfernung die meiste Erfahrung hat, blieb in der aproxima-Studie unbefragt. Das jetzt ohne gesicherte Zahlen, ohne weitere vertiefende Studien, ein Behandlungsverbot über die Berufsgruppe verhängt werden soll, die die sichersten Behandlungen mit den wenigsten unerwünschten Nebenwirkungen und den zufriedensten Kunden produziert, ist unverantwortlich dem Verbraucher gegenüber.  

Kein Fachkundenachweis für Ärzte:
Das Ministerium fordert neben den Behandlungsverboten für diverse gewerbliche Geräteanwendungen einen Fachkundenachweis. Dieser Punkt der Verordnung findet unsere Zustimmung, denn eine standardisierte Ausbildung mit Sach- und Fachkundeprüfung ist erstrebenswert. Allerdings hat der Gesetzgeber vorgesehen, die Fachärzte von der Fachkunde zu befreien. Angesicht vieler dokumentierter Behandlungsfehler bei kosmetischen Behandlungen in Arztpraxen widersprechen wir der Verordnung in diesem Punkt. Anatomiekenntnisse ersetzen keine Gerätekunde! Fachärzte, die vor dem Jahr 2000 ihre Ausbildung abgeschlossen haben, kamen mit kosmetischen Laseranwendungen nicht in Berührung. Auch heute noch sind Laserkurse während der Ausbildung zum Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten ein Wahlpflichtfach. Außerdem werden Ärzte darin ausgebildet, Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen und Schmerzen zu lindern. Eine Behandlung gesunder Menschen sieht die Ausbildung nicht vor, was die Verordnung auch innerhalb der Ärzteschaft entzweit, ob der Gesetzgeber nicht das falsche Signal für den Arztberuf setzt.  

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Bitte beteiligen Sie sich an der Petition!
Mit Ihrer Stimme können Sie Ihrer Kosmetikerin helfen, die Beauty-Behandlungen weiter anzubieten.
Sagen Sie nein zu Berufsverboten für Kosmetikerinnen.
Verhindern Sie durch ihre Stimme die drohende Arbeitslosigkeit von ca. 120.000 Kosmetikerinnen und weiteren ca. 80.000 Frauen in Tattoo- und Körperformungsstudios, viele davon alleinerziehende Mütter.
Lassen Sie sich nicht unbedingt vorschreiben, wo Sie zukünftig Ihre Beauty-Behandlungen durchführen lassen müssen.
Verhindern Sie mit Ihrer Stimme, dass beispielsweise Kassen-Patienten ggf. noch länger auf einen Facharzttermin warten müssen.

Inhaltlich verantwortlich
Kosmetik & Beauty-Zentrale Deutschland
Deutsche Gesellschaft für EU-Konformität e.V. 


http://degeuk.org/impressum/ 

http://www.kosmetikzentrale-deutschland.de   (presselinks)

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