Schaffung eines Onlinearchivs an Cannabis-Ärzten #CannabisAerzte

Schaffung eines Onlinearchivs an Cannabis-Ärzten #CannabisAerzte

Startdatum
19. August 2018
35.099 Unterschriften:Nächstes Ziel: 50.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Cannabis Ärzte

Text der Petition


Das Bundesgesundheitsministerium möge sich dafür einsetzen, eine online verfügbare Anlaufstelle von Kassen- und Privatärzten zu schaffen, um die Patientenversorgung mit medizinischen Cannabis zu gewährleisten.

Begründung
Auslöser dieser Petition ist u.a. die Schließung der Privatpraxis von Rolf Müller aus München und die daraus resultierende Vernachlässigung der behandelten Patienten mit medizinischen Cannabis. Das sind wieder über 500 Patienten, die sich erneut auf die Suche nach einem Arzt mit entsprechender Expertise machen müssen.

Wir von Cannabis Ärzte erhalten täglich zahlreiche Emails und Telefonanrufe von vielen schwerkranken und notbedürftigen Patienten, die medizinisches Cannabis benötigen und keinen Arzt in ihrer Nähe finden. Diese Situation nimmt solch derartige Ausmaße an, dass sich sehr viele Patienten ihr Medikament selbst anzüchten müssen, um sich zu therapieren und demnach strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt leider auch für solche Patienten, die vor der Gesetzesänderung eine Ausnahmeregelung des BfArMs bewilligt bekommen hatten.

Dazu können Sie ebenfalls die Petition von Dr. med. Franjo Grotenhermen an den Bundestag unterzeichnen.
Beendigung der Strafverfolgung von Cannabis-Patienten: https://www.petition.cannabis-med.org/

Die Bundesregierung behauptet immer noch, dass keinerlei Beschwerden bedürftiger Patienten bei Ihnen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorliegen. Jedoch wissen Menschen nicht einmal, wohin Sie sich überhaupt für eine Beschwerde oder Hilfeanfrage wenden sollen und kontaktieren dahingehend uns von www.cannabis-aerzte.de Diese Problematik betrifft nicht nur Bayern. Uns erreichen täglich zahlrieche Beschwerden aus ganz Deutschland, dass keine entsprechenden Ärzte für die Versorgung mit medizinischen Cannabis aufgefunden werden können.

Aus diesen Gründen baten wir als erste Anlaufstelle das bayrische Staatministerium für Gesundheit und Pflege. Wir erhielten folgende Antwort:

Stellungnahme vom 05.07.2018 des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: „Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Bayern ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Dies gilt auch für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon durch Vertragsärzte, soweit die in § 31 Abs. 6 SGB V hierfür aufgestellten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.“

Allerdings wurden bisher sämtliche Kooperationsanfragen aller Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer abgewiesen.

Beispiel-Begründung des KVB Hamburg:
„Eine Auflistung der Cannabis verordnenden Ärzte liegt nicht im Interesse unserer Mitglieder.“

Folgende Kassenärztlichen Vereinigungen haben eine Kooperation abgelehnt oder sind nicht auf unsere Anfrage eingegangen:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Westfalen-Lippe

Auch auf eine Antwort vom Bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Markus Söder warten wir bis heute vergebens. Dennoch begrüßen wir es sehr, dass er sich für Schulungen von Ärzten in Bayern ausspricht. Das ist ein wichtiger und auch richtiger Schritt, damit die alte und negative Denkweise gegenüber Cannabis zumindest etwas geschmälert werden kann.

Die deutschlandweit ablehnende Haltung von Ärzten macht es uns immens schwierig zahlreichen Patienten zu helfen, entsprechende medizinische Ansprechpartner für ihr Leiden zu finden und hoffen sehr, dass zumindest durch mehr vermittelte Kompetenz ein Umdenken dieser Instanzen erfolgen kann.

Ein weiterer negativer Faktor ist die aktuelle Gesetzeslage. Denn die Verschreibung von Cannabis fällt ins Budget der Kassenärzte, die sich vor den Krankenkassen rechtfertigen und vor etwaigen Regressansprüchen in Acht nehmen müssen, sodass medizinisches Cannabis selbst bei ausreichender Indikation oft nicht verschrieben wird. Dazu kommt, dass Cannabis in der Apotheke nach der Arzneimittelpreisverordnung als Rezepturarzneimittel abgegeben werden müssen, was die Preise in die Höhe treibt und somit die Krankenkassen, aber auch Patienten stark belastet.

Dieses Thema ist für alle Beteiligten sehr wichtig und wir rechnen damit, dass die Ausarbeitung dieser Angelegenheit zügig voranschreiten wird.

Daher fordere ich, Alexander Arndt (stellvertretend für die Plattform Cannabis Ärzte) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und das Bundesgesundheitsministerium auf, sich dafür einzusetzen, eine online verfügbare Anlaufstelle von Kassen- und Privatärzten zu schaffen, um die Patientenversorgung mit medizinischen Cannabis zu gewährleisten.

Wir von der Plattform Cannabis Ärzte sind in dieser Hinsicht jederzeit dazu bereit Ihnen jegliche Unterstützung zukommen zu lassen.

Vielen Dank für ihre Unterstützung!

V.i.S.d.P. und Kontakt:
Cannabis Ärzte
Postfach 1 08
95601 Marktredwitz

Geschäftliche Anfragen:
09231/9787850
E-Mail: service@cannabis-aerzte.de

www.cannabis-aerzte.de

 

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