Kastrationspflicht nach §13 b TierSchG gegen Katzenelend in bayerischen Gemeinden

Kastrationspflicht nach §13 b TierSchG gegen Katzenelend in bayerischen Gemeinden

Startdatum
15. April 2017
Petition an
Bayerischer Landtag (Frau Landtagspräsidentin Ilse Aigner) und
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Margit Mayr

Liebe Tierfreunde,

der Bayerische Landtag lässt Tierschutzvereine und Gemeinden im Kampf gegen das Katzenelend gesetzlich im Stich!! 

Bereits über 527 Gemeinden und Städte in Deutschland können eine Kastrationspflicht gem. § 13 b Tierschutzgesetz erlassen. Diese Verordnung hilft nicht nur den Katzen, sondern auch finanziell den Gemeinden und Tierschutzvereinen, die durch das zunehmende Katzenelend immer mehr in Bedrängnis geraten.

Da die allgemeinen Vorschriften in den §§ 1, 2, 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz gegen Katzenelend alleine nicht ausreichen, hat das Bundesministerium zum 13.07.2013 in das Tierschutzgesetz zusätzlich § 13 b zum Schutz dieser freilebenden verwilderten Hauskatzen, aufgenommen. Am 07.08.2013 wurde § 13 b Tierschutzgesetz an die Landesregierungen delegiert. Am 1. April 2015 wurde in Bayern § 13 b Tierschutzgesetz ausschließlich an die Kreisverwaltungen bzw. Veterinärämter übertragen. Heutzutage sind viele Veterinärämter durch EU-Vorschriften überlastet und haben für praktischen Tierschutz immer weniger Zeit.

Gemeinden können aber nicht handeln, weil die Ermächtigungsgrundlage für Gemeinden in Bayern nach § 13 b Tierschutzgesetz bis heute im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz fehlt!

Folgende Anträge wurden vom Bayerischen Landtag GEGEN DIE STIMMEN der SPD, Freie Wähler und B90/Grüne abgelehnt:

Bayerischer Landtag Drucksache 17/3861 vom 30.10.2014

  1. Finanzmittel für die Kastration und Kennzeichnung freilebender Katzen ohne Eigentümer sowie Zuschüsse für bayerische Tierheime    
  2. Umsetzung des § 13 b Tierschutzgesetz im Hinblick auf die Kastration- und Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen aus Privathaushalten, um das Katzenelend einzudämmen


Bayerischer Landtag Drucksache 17/12716 vom 22.07.2016
Kommunale Katzenschutzverordnungen –Ermächtigungsgrundlage- (für Gemeinden) im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) schaffen.  

Bayerischer Landtag Drucksache 17/13783 vom 20.10.2016
Bayerisches Pilotprojekt zur Förderung des Katzenschutzes, in Zusammenarbeit mit Veterinären, Tierschutzverbänden, Kommunen u.a., um Katzenelend zu begrenzen.
Als Tierfreund ist es für mich traurig und nicht nachvollziehbar, weshalb dieses Katzenleid und die Not der Tierschutzvereine, den Bayerischen Landtag nicht interessieren.

Was nützt es, dass der Landtag gesetzlich und finanziell für die Durchführung des Tierschutzgesetzes zuständig ist, wenn er seit Jahren alle Verbesserungen der SPD, Freie Wähler und B90/Grüne, im Katzenschutz PRINZIPIELL ablehnt.  

Herzliche Grüße

Margit Mayr

 

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Entscheidungsträger*innen

  • Bayerischer LandtagFrau Landtagspräsidentin Ilse Aigner
  • Thorsten Glauber, MdLBayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz