Stärkung der direkten Demokratie auf Bundesebene durch Einführung von Volksentscheiden

Stärkung der direkten Demokratie auf Bundesebene durch Einführung von Volksentscheiden

Startdatum
19. Januar 2015
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Gestartet von André Barth

PETITION ÜBER DIE EINFÜHRUNG VON VOLKSENTSCHEIDEN AUF BUNDESEBENE

Wir fordern den Bundestag und den Bundesrat auf, entsprechende allgemeine Gesetze zu beschließen, die Volksabstimmungen auf Bundesebene ermöglichen.

  • Grenzen für Anträge auf Volksabstimmung sollen nur durch das Grundgesetz selber gesteckt sein.
  • Um die Chancen unrealistischer und unfinanzierbarer Anträge zu reduzieren, ist in jedem Antrag eine Gegenfinanzierung vorzuschlagen.
  • Das Gesetz soll ein dreistufiges Verfahren vorsehen:
    - Zunächst muss ein Volksantrag in Form eines Gesetzes gestellt werden. Dieser muss von mindestens 100.000 Menschen durch Unterschrift unterstützt werden.
    - Wird die Mindestanzahl an gültigen Unterstützungsunterschriften erreicht, muss der Bundestag (und ggf. der Bundesrat) über den Volksantrag entscheiden.
    - Bei positiver Entscheidung tritt der Antrag als Gesetz in Kraft.
    - Bei negativer Entscheidung besteht die Möglichkeit eines Volksbegehrens. Dieses muss durch mindestens 600.000 Unterschriften unterstützt werden.
    - Wird die Mindestanzahl an gültigen Unterstützungsunterschriften erreicht, muss zwingend ein Volksentscheid durchgeführt werden.
    - Bundesrat und Bundestag können im Einvernehmen einen Alternativvorschlag zur Abstimmung stellen.
    - Erreicht der Volksentscheid die einfache Mehrheit, tritt das dem Entscheid zugrundeliegende Gesetz in Kraft.
  • Die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat können die Durchführung eines Volksentscheids mit einfacher Mehrheit beschließen.
  • Das Gesetz zur Durchführung von Volksentscheiden darf kein Beteiligungsquorum festlegen.
     

Erklärung:

Die Möglichkeiten zur Mitbestimmung der Bürger in Deutschland sind stark beschränkt. Zwar gibt es auf kommunaler und Länderebene direktdemokratische Elemente mit mehr oder weniger hohen Hürden, auf Bundesebene sind Volksabstimmungen nach herrschender Auffassung allerdings nur bei Änderungen der Bund-Länder-Ordnung oder der Verabschiedung einer Verfassung vorgesehen.

Wir möchten die Interpretation von Art. 20 Abs. 2 GG erweitern. Dort heißt es:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Neben Wahlen sind Abstimmungen also grundsätzlich in Deutschland möglich.

Vorteile direkt-demokratischer Elemente in der Gesetzgebung:

  • Direkte Demokratie wirkt Politikverdrossenheit („Man kann gegen die da oben sowieso nichts machen!“) entgegen.

Derzeit sind Bürger nach einer Bundestagswahl für vier Jahre von der politischen Mitbestimmung faktisch ausgeschlossen. Direktdemokratische Initiativmöglichkeiten erzeugen neue Wege der Mitbestimmung in einzelnen Sachverhalten, die ihrem Wesen nach große Teile der Bevölkerung betreffen. Das wiederum erzeugt das ehrliche Gefühl, selbst etwas bewirken zu können. Aus diesen Gründen unterstützen 75% der Deutschen Volksabstimmungen zu grundlegenden Entscheidungen. Da Volksabstimmungen keine politische Farbe haben, verläuft die Unterstützung quer durch die Parteienlandschaft.

  •  Gesetze werden wieder allgemeinverständlich.

Selbst Parlamentsabgeordnete, die ihre volle berufliche Tätigkeit der Entwicklung von Gesetzen widmen, haben heute zum Teil gänzlich den Überblick über bestimmte (v.a. internationale) Gesetzeslagen verloren. Die dem Parlament zugeordnete Kontrollfunktion wird somit durch die Komplexität der Materie und die Geschwindigkeit der Gesetzgebungsverfahren teilweise vollständig ausgehebelt. Volksentscheide über richtungsweisende Gesetze zwingen Politik und Medien dazu, dem Volk als Souverän die Initiativen so zu erklären, dass sie auch verständlich werden. Das wiederum bewirkt, dass Parlament und Regierung bei ihren Entscheidungen versuchen, die Wünsche der Bürger schon im Vorfeld einfließen zu lassen, um die Gefahr einer nachträglichen Aufhebung zu verringern.

  • Direkte Demokratie ist eine demokratische Beschränkung der Macht der Politik 

Die direkte Demokratie ist keine Abwertung des Parlaments sondern die Begrenzung seiner Macht. Abgesehen davon, dass der Deutsche Bundestag in der Vergangenheit wenig Zweifel bei einer Abgabe von Kompetenzen an die EU hatte, stellt die Begrenzung der Macht durch den Souverän dagegen einen tatsächlich demokratischen Akt dar. Im Übrigen wird – im Vergleich – das deutsche Parlament häufiger vom Bundesverfassungsgericht gestoppt als in der Schweiz das Parlament vom Wahlvolk.

  • Bundestag und Bundesrat können sich durch eigene Alternativvorschläge am Volksentscheid beteiligen 

Um dem Argument der Abwertung weiter zu begegnen, sollten bei einem Volksentscheid Bundestag und Bundesrat im Einvernehmen einen Alternativvorschlag zur Abstimmung einbringen können. Dadurch wird auch das Argument entkräftet, komplexe Sachverhalte könnten nicht auf simple Ja-Nein-Alternativen reduziert werden.

  • Direkte Demokratie vermindert das Risiko der Beeinflussung der Entscheidungsträger

Durch die offene Kommunikation wird das Risiko von Hinterzimmerpolitik und Vetternwirtschaft stark reduziert. Auch stellt sich eine Beeinflussung der gesamten Bevölkerung selbst für finanzstarke Lobbygruppen oder Medien wesentlich schwieriger dar als die Bestechung weniger Parlamentsabgeordneter.

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